Patientenverfügung

Auch wenn Sie es sich jetzt noch nicht vorstellen mögen, kann es passieren, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eines Tages nicht mehr in der Lage sind, über sich selbst zu bestimmen. Denn wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, bestimmen Ärzte gemäß ihrem hippokratischen Eid. Ihre Angehörigen, die eventuell mitentscheiden können, sind damit in der Regel überfordert. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen einer Patientenverfügung bereits im Vorfeld festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle des Falles durchgeführt werden sollen. Eine Patientenverfügung kann mithilfe von Textbausteinen erstellt und auch jederzeit widerrufen werden. Lassen Sie sich am besten dabei von Ihrem Arzt beraten.

Am besten legen Sie der Patientenverfügung auch direkt eine Vorsorgevollmacht bei. Darin bestimmen Sie eine Person, die sich um Ihre behördlichen und geschäftlichen Angelegenheiten kümmern soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Lesen Sie hierzu auch die Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter:

www.bmjv.de